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Quelle: Justiz NRW

Oberlandesgericht Hamm: Jahresmediengespräch am Oberlandesgericht Hamm

Pressemitteilung vom 19.06.2024

20.06.2024

Bei dem gemeinsamen Jahresmediengespräch des Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft Hamm präsentierten Präsidentin des Oberlandesgerichts Gudrun Schäpers und Generalstaatsanwalt Michael Schwarz am 19. Juni 2024 vor Medienvertretern aktuelle Themen und die Geschäftszahlen des vergangenen Jahres.

Zu den Personalzahlen stellte Präsidentin des Oberlandesgerichts Schäpers besonders heraus:

„Ich freue mich, dass wir dank des Engagements im ganzen Bezirk des Oberlandesgerichts auch in 2023 wieder so viele junge Leute für uns gewinnen konnten. Wir als Oberlandesgericht Hamm bieten mit den Gerichten unseres Bezirks einen bunten Strauß an attraktiven Ausbildungen und Tätigkeiten an, die durch sinnstiftende Aufgaben bei attraktiven Rahmenbedingungen überzeugen.“

Frau Schäpers wies auf die besondere Kompetenz des Oberlandesgerichts im Bereich des Verbraucherschutzes hin. So ist das Oberlandesgericht Hamm landesweit zuständig für die neue Verbandsklage. Mit einer Verbandsklage können Verbraucherverbände seit Oktober 2023 nunmehr auch Zahlungsansprüche für eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern geltend machen.

Präsidentin des Oberlandesgerichts Schäpers betonte die besondere Bedeutung der Verteidigung von Rechtsstaat und Demokratie:

„Die zunehmenden verfassungsfeindlichen Tendenzen, die wir derzeit beobachten, erfüllen mich mit großer Sorge. Als Vertreter der dritten Gewalt sind wir Richterinnen und Richter in einer besonderen Verantwortung für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat einzustehen.“

Sie stellte dar, wie sich das Oberlandesgericht Hamm in diesem Bereich engagiert und wie wichtig es ist, das Vertrauen der Bevölkerung in die Funktionsweise der Gerichte als Garant des Rechtsstaats zu stärken. Um alle Menschen zu erreichen, sollen auch neue Medien genutzt werden.

Experten aus dem Oberlandesgericht stellten Entwicklungen aus dem vergangenen Jahr dar. So schilderte Prof. Dr. Martin Saal, Vorsitzender eines Strafsenats, verschiedene Fälle betreffend die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen. Der langjährige Vorsitzende eines Arzthaftungssenats Joachim Lüblinghoff zeigte Entwicklungen aus dieser Rechtsmaterie auf und ging insbesondere auf die Bedeutung der ärztlichen Aufklärung vor operativen Eingriffen ein. Schließlich berichtete Richter am Oberlandesgericht Paul Wesseler aus der Arbeit der Güterichterabteilung. Richterliche Mediation ist eine etablierte und in vielen Fällen erfolgreiche Form der Streitbeilegung.

Zu den Geschäfts- und Personalzahlen und den dargestellten Fällen aus der Rechtsprechung stehen jeweils gesonderte Informationen bereit.

Bernhard Kuchler
Pressedezernent

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@olg-hamm.nrw.de