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Gericht untersagt «Bild» Äußerungen über Kölner Kardinal Woelki


Donnerstag, 13. Juni 2024 14.58 Uhr


Köln (dpa) - Wann wusste der Kölner Kardinal Woelki was? Diese Frage beschäftigt Gerichte und Ermittler. In einem Medienprozess im Zusammenhang mit dem Missbrauchskomplex hat der Kardinal nun recht bekommen.

Ein Gericht hat der «Bild»-Zeitung bestimmte Äußerungen über den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki untersagt. In einem Berufungsverfahren gab das Kölner Oberlandesgericht (OLG) Woelkis Unterlassungsklage am Donnerstag weitgehend statt und bestätigte ein Urteil des Landgerichts Köln. Demnach verletzen bestimmte Passagen eines Online-Berichts über die umstrittene Beförderung eines Pfarrers das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kardinals (AZ: 15 U 70/23).

Woelki hatte den Pfarrer 2017 zum stellvertretenden Stadtdechanten von Düsseldorf ernannt, obwohl es Missbrauchsvorwürfe gegen den Geistlichen gab. Nach Auffassung Woelkis hat «Bild» fälschlicherweise behauptet, dass er bei der Beförderung des Pfarrers dessen Personalakte gekannt und von einer Warnung der Polizei gewusst habe. In dem Verfahren vor dem Landgericht hatte Woelki auch als Zeuge unter Eid ausgesagt, die fraglichen Unterlagen zum Zeitpunkt der Beförderung nicht gekannt zu haben.

Laut OLG-Urteil handelte es sich bei den strittigen Passagen nicht um eine Verdachtsberichterstattung, sondern um eine unzulässige Tatsachenbehauptung, die die Zeitung nicht habe beweisen können. Deshalb dürfe sie die entsprechenden Textteile nicht mehr verbreiten.

Nach Auffassung des Medienkonzerns Axel Springer, zu dem «Bild» gehört, zeigt das Urteil, «dass die Kritik an der Amtsführung von Kardinal Woelki berechtigt war und ist», wie ein Sprecher mitteilte. «Dass «Bild» das Berufungsverfahren verloren hat, liegt alleine daran, dass zivilrechtlich nicht der volle Nachweis erbracht werden konnte, dass Kardinal Woelki vor der Beförderungsentscheidung persönliche Kenntnis von zwei konkreten Dokumenten aus der Missbrauchsakte des betreffenden Priesters hatte. Wir sind allerdings zuversichtlich, dass dieser Nachweis im Rahmen des laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Kardinal Woelki noch nachgeholt werden kann und wird.»

Woelkis Anwalt Carsten Brennecke äußerte sich zufrieden mit der OLG-Entscheidung. Sie markiere einen wichtigen Zwischenschritt in Woelkis Kampf gegen die «Bild»-Berichterstattung. «Das Verbot des OLG Köln räumt mit der Legende auf, Kardinal Woelki habe bei der Beförderung des Pfarrers D. Protokolle aus der Missbrauchsakte und eine Polizeiwarnung gekannt», erklärte Brennecke. Damit werde Woelkis Aussage als glaubwürdig bestätigt. 

Nach Woelkis Zeugenaussage vor Gericht hatte die Kölner Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn wegen Meineids aufgenommen - ein Ergebnis gibt es noch nicht. 

Dies ist aber für den Zivilprozess irrelevant, wie das OLG erklärte. Denn selbst wenn Woelki in einzelnen Punkten ein Meineid nachgewiesen werden könnte, lasse dies nicht automatisch darauf schließen, dass er auch in Bezug auf den Zeitpunkt der Kenntnis der Akte falsche Angaben gemacht habe. Gegen die Entscheidung ist Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof möglich.