Privatklage
Eine Privatklage ist die durch den Verletzten oder einen anderen Antragsberechtigten beantragte Verfolgung einer Straftat. Sie ist bei bestimmten Straftaten wie zum Beispiel Körperverletzung oder Sachbeschädigung zulässig. Voraussetzung ist allerdings, dass ein vorheriger Sühneversuch erfolglos war (siehe Faltblatt "Was Sie über den Strafprozess wissen sollten").