Körperverletzung (fahrlässige)
Fahrlässige Körperverletzung ist ein Delikt, das mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (§ 229 StGB).
Fahrlässige Körperverletzung ist ein Delikt, das mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (§ 229 StGB).