Fachhochschule für Rechtspflege: Künftige Amtsanwältinnen und Amtsanwälte auf Kollisionskurs
Studienbegleitender „Crashkurs“ der Fachhochschule für Rechtspflege NRW
Im fachwissenschaftlichen Studium I für den Amtsanwaltsdienst besuchten zwei Studiengruppen der Fachhochschule für Rechtspflege (FHR) Nordrhein-Westfalen am 25.03.2025 gemeinsam mit ihren Straßenverkehrsrechtsdozenten Amtsanwalt Bock und Oberregierungsrat Kerkmann die DEKRA in Bonn.
Thema der Sonderveranstaltung im Fach Straßenverkehrsrecht war die „Bemerkbarkeit von Kleinkollisionen“. Im Rahmen von § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) stellt sich in der amtsanwaltlichen Praxis regelmäßig die Frage, ob dem Beschuldigten eine strafbare Unfallflucht nachgewiesen werden kann. Entscheidend ist dabei die Frage, ob der Beschuldigte die Kollision wahrgenommen hat oder nicht.
Im theoretischen Teil des informativen Nachmittags stellten Dipl.-Ing. Michael Heuer aus Köln und sein Kollege Thorsten Dahlhausen aus Bonn den angehenden Amtsanwältinnen und Amtsanwälten die verschiedenen Kriterien (optisch/visuell, akustisch sowie kinästhetisch/taktil) vor, die zur gutachtlichen Feststellung der Bemerkbarkeit von Unfällen herangezogen werden. Dazu wurden frühere Bemerkbarkeitsversuche der DEKRA vorgestellt und gemeinsam analysiert. Anschließend wurden auf dem Außengelände in Bonn mit zwei schrottreifen, aber noch fahrbereiten Autos diverse Parkunfälle simuliert. Besonders eindrucksvoll war dabei, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer teilweise selbst als Fahrer/in Unfälle produzieren bzw. als Beifahrer/in in den beteiligten Unfallfahrzeugen mitfahren durften.
Realitätsnäher können Fragen zur Bemerkbarkeit von Kleinkollisionen nicht vermittelt werden!
Ein großer Dank gilt Herrn Heuer, dem Fachabteilungsleiter Unfallanalytik der DEKRA in Köln und dem gesamten Bonner DEKRA-Team für die Organisation und Durchführung dieser rundum gelungenen Veranstaltung.