
Oberlandesgericht Hamm: Verhandlung Rechtsstreit Lliuya ./. RWE
Akkreditierungspflicht für Medienvertreter
I.
Im Rechtsstreit des peruanischen Bergführers gegen RWE ist ein Verkündungstermin bestimmt worden für Montag, den 14. April 2025, 10:00 Uhr. Zu diesem Verkündungstermin ist eine Akkreditierungspflicht bestimmt worden.
II.
Der Vorsitzende hat gemäß § 176 Gerichtsverfassungsgesetz folgende sitzungspolizeiliche Anordnungen getroffen:
1.
Zuschauerplätze
Der öffentliche Verkündungstermin am 14. April 2025 um 10:00 Uhr findet im Saal A 006 des Oberlandesgerichts statt. Der Zuschauerraum umfasst, unter Berücksichtigung der für die Verfahrensbeteiligten erforderlichen Bestuhlung, 80 Sitzplätze.
Von diesen 80 Sitzplätzen werden 40 bevorzugt an akkreditierte Medienvertreterinnen und -vertreter vergeben. Zuschauerinnen und
Zuschauer müssen ihre Plätze spätestens 10 Minuten vor Beginn der Sitzung einnehmen. Der Einlass erfolgt nach der Reihenfolge der vor dem Sitzungssaal gebildeten Warteschlange. Eine Sitzplatzreservierung findet, abgesehen von den nachfolgenden Regelungen, nicht statt.
Für Medienvertreterinnen und -vertreter reservierte Sitzplätze, die bis zum Beginn der Sitzung unbesetzt bleiben, werden an andere akkreditierte Medienvertreterinnen und -vertreter oder, ersatzweise, an weitere Zuschauerinnen und Zuschauer vergeben.
2.
Medienvertreterinnen und -vertreter
(Akkreditierung, Sitzplatzvergabe)
a) Medienvertreterinnen und -vertreter müssen sich für die Teilnahme am öffentlichen Verkündungstermin erneut bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Hamm per E-Mail an Presseakkreditierung@olg-hamm.nrw.de unter Angabe ihres vollständigen Namens, ihres Medienorgans und einer Telefonnummer akkreditieren. Die bisherige Akkreditierung bezog sich ausschließlich auf die mündlichen Verhandlungen im März 2025 und ist für den Verkündungstermin nicht gültig.
In der E-Mail ist anzugeben, ob ein Sitzplatz benötigt wird und ob vorsorglich die Bereitschaft zur Übernahme der Poolführerschaft besteht, falls eine solche angeordnet werden sollte.
b) Für den Verkündungstermin werden insgesamt 40 Sitzplätze nach den folgenden Kriterien vergeben:
Akkreditierungen, die im Zeitraum von Montag, dem 31. März 2025, 13:00 Uhr, bis Mittwoch, dem 2. April 2025, 11:00 Uhr, eingehen, werden berücksichtigt. Die Sitzplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungen nach folgendem Schlüssel verteilt:
3 Sitzplätze für Tageszeitungen verschiedener Medienorgane/-konzerne mit Redaktionssitz im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Hamm
2 Sitzplätze für überregionale deutsche Tageszeitungen
2 Sitzplätze für deutsche Nachrichtenagenturen
1 Sitzplatz für eine wöchentlich erscheinende deutsche Printpublikation
3 Sitzplätze für Online-Medien
2 Sitzplätze für in Deutschland ansässige Radiosender
1 Sitzplatz für einen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender
1 Sitzplatz für einen privaten Fernsehsender
1 Sitzplatz für eine ausländische Nachrichtenagentur
2 Sitzplätze für sonstige ausländische Medien
Nicht vergebene Sitzplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungen an nicht vertretene Medienorgane oder, ersatzweise, an weitere Vertreter bereits berücksichtigter Medienorgane vergeben.
Die Sitzplatzvergabe erfolgt gemäß dieser Anordnung durch die Pressestelle des Oberlandesgerichts, die die akkreditierten Medienvertreterinnen und -vertreter per E-Mail über die Vergabe informiert. Reservierte Sitzplätze können an andere Medienvertreterinnen und -vertreter weitergegeben werden.
Zum Nachweis der Sitzplatzreservierung ist beim Einlass in den Saal entweder ein Ausdruck oder eine elektronische Darstellung der Bestätigungs-E-Mail der Pressestelle vorzulegen.
3.
Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal und im Foyer davor sind ausschließlich akkreditierten Medienvertreterinnen und -vertretern gestattet, und zwar unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen. Die Anordnung einer Poolbildung für Film- und Lichtbildaufnahmen im Sitzungssaal bleibt vorbehalten.
Die Persönlichkeitsrechte der aufgenommenen Personen sind zu wahren. Fragen zur Anonymisierung sind unmittelbar mit den betroffenen Personen zu klären.
Bild- und Tonaufnahmen von Mitgliedern des Spruchkörpers außerhalb des Sitzungssaals sind nicht gestattet.
Die Aufnahmen im Sitzungssaal sind mit der Eröffnung des Verkündungstermins durch den Vorsitzenden zu beenden. Während des Verkündungstermins sind jegliche Film-, Bild- und Tonaufnahmen untersagt.
Daniel Große-Kreul
Pressedezernent