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Oberlandesgericht Köln, 15 U 45/23

Datum:
25.01.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 45/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2024:0125.15U45.23.00
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 8. März 2023 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 107/22 - wird zurückgewiesen.

Die Zurücknahme der Berufung der Beklagten gegen das vorbezeichnete Urteil hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels zur Folge.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 40 % und die Beklagte zu 60 %.

Die Kostenentscheidungen beider Instanzen sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Soweit der Berufungsantrag zu a zurückgewiesen wird, wird die Revision zugelassen.

 
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