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Landgericht Düsseldorf, 1 O 289/17

Datum:
07.09.2023
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 289/17
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2023:0907.1O289.17.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.536,84 Euro nebst 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit  21.09.2017 zu zahlen. Im Übrigen die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages.

 

Tatbestand

1 2

Die klägerische Partei trägt vor:

3

Die klägerische Partei beantragt,

4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

Die beklagte Partei beantragt,

18 19

Die beklagte Partei trägt vor:

20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Entscheidungsgründe

31 32 33

Buchführung

34 35 36 37 38 39 40 41 42

Lohnkonten Rechnung 224/2015 (Pos.1)

43 44

Jahresabschluss 2014 Rechnung 242/2015

45 46

Unstreitige Beträge

47 48

(Hilfs-)Aufrechnung mit Schadensersatzforderungen

49 50 51

(Hilfs-)Aufrechnung mit Ansprüchen wegen Überzahlungen

52 53 54 55 56 57 58 59 60
 

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