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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 682/22

Datum:
10.08.2023
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 682/22
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2023:0810.6SA682.22.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 1 Ca 241/22
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 682/22
Schlagworte:
Entgeltfortzahlung nach Eigenkündigung; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Erschütterung des Beweiswertes
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Zum (vergeblichen) Versuch der Arbeitgeberin, den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern, die die Arbeitnehmerin nach Ausspruch einer Eigenkündigung überreicht hatte.

 
Tenor:

1.              Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 18.08.2022 – 1 Ca 241/22 - wird zurückgewiesen.

2.              Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

3.              Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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