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Landesarbeitsgericht Hamm, 13 Ta 54/24

Datum:
26.02.2024
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 Ta 54/24
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2024:0226.13TA54.24.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bochum, 4 Ca 1319-23
Normen:
§§ 114, 117 ZPO
Leitsätze:
 
Tenor:

a)      Dem Kläger wird für den ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe für die Klageanträge zu 2) und zu 3) auf einen Streitwert in Höhe von insgesamt 2.233,85 € bewilligt.

b)      Zur Wahrnehmung seiner Rechte in diesem Rechtszug wird ihm Rechtsanwalt A zu den Bedingungen eines im Bezirk des Arbeitsgerichts Bochum niedergelassenen Rechtsanwalts beigeordnet.

c)      Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt mit der Maßgabe, dass der Kläger keinen eigenen Beitrag zu den Kosten der Prozessführung zu leisten hat.

d)     Im Übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.

 
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