Quelle: Justiz NRW
Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege gilt nun auch beim Oberlandesgericht Köln
Nach dem Ministerium der Justiz setzt nun auch das Oberlandesgericht Köln ein deutliches Zeichen für eine nachhaltige und familienfreundliche Personalpolitik. Der Präsident des Oberlandesgerichts, Dr. Bernd Scheiff, unterzeichnete die Charta „Vereinbarkeit von Beruf & Pflege NRW“.
Damit setzt das Gericht eine langjährige Tradition der Kölner Justiz fort. Bereits im Jahr 2018 wurde das Oberlandesgericht mit dem Otto-Heinemann-Preis ausgezeichnet, der herausragende betriebliche Konzepte zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege würdigt. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die seit vielen Jahren etablierten Angehörigengruppen für Bedienstete mit Pflegeverantwortung, die mittlerweile sogar als Online-Angebot zur Verfügung stehen.
Die Charta ist Bestandteil des Landesprogramms zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, das vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gemeinsam mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Verband der Privaten Krankenversicherungen ins Leben gerufen wurde. Im Rahmen dieses Programms konnten im vergangenen Jahr am Oberlandesgericht Köln Pflege-Guides ausgebildet werden, die nun bereits im Einsatz sind und betroffenen Bediensteten niedrigschwellige Orientierungsmöglichkeiten bieten. Das Programm versorgt die teilnehmenden Dienststellen außerdem mit aktuellen und hilfreichen Informationen rund um das Thema Pflege.
Landesprogramm NRW
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