Aktueller Inhalt: Mit der Widerklage erhebt der Beklagte eines Verfahrens seinerseits einen Anspruch gegen den Kläger. Es gelten besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen, die in der ZPO geregelt sind. WertpapiereWiderrufsbelehrung A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Zurück