/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Oberverwaltungsgericht NRW

Quelle: Justiz NRW

Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen: Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten - Bekanntgabe der Urteilsgründe

2. Juli 2024

02.07.2024

Mit drei Urteilen vom 13.05.2024 hatte das Oberverwaltungsgericht nach sieben Ver­handlungstagen die Berufungen der Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“ und ihrer Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland (JA)“ gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 08.03.2022 zurückgewiesen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Klägerinnen damit als Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit hierüber unterrichten. Auch die Beobachtung des sogenannten „Flügel“ in der Vergangenheit - zunächst als Verdachtsfall, später als „erwiesen extremisti­sche Bestrebung“ - und deren Bekanntgabe war rechtmäßig.

Der Vorsitzende des 5. Senats hatte die Urteile zunächst mündlich begründet (vgl. Pressemitteilung vom 13.05.2024). Nunmehr sind in allen drei Berufungsverfahren den Beteiligten die schriftlichen Urteilsgründe übermittelt worden. Sie können im Voll­text auf der Internetseite des Oberverwaltungsgerichts abgerufen werden und wer­den in Kürze u. a. in der kostenfrei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank NRWE (www.nrwe.de) veröffentlicht.

Der Senat hat in allen drei Verfahren die Revision nicht zugelassen; hiergegen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der vollständigen Urteile Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung zu begründen ist.

Aktenzeichen: 5 A 1216/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 207/20), 5 A 1217/22 (I. In­stanz: VG Köln 13 K 208/20), 5 A 1218/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 326/21)

Weitere Hinweise

Anhängig ist bei dem Oberverwaltungsgericht noch die Beschwerde der AfD und der JA (5 B 131/24) gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 05.02.2024. Gegenstand dieses Verfahrens ist der beantragte Erlass einer einstweili­gen Anordnung betreffend die „Hochstufung“ der JA zur „erwiesen extremistischen Bestrebung“ und deren Bekanntgabe durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Wann in diesem Verfahren eine Entscheidung ergeht, ist aktuell noch nicht abzuse­hen.


Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@ovg.nrw.de