Fragen zum Ermittlungsverfahren und zur Strafvollstreckung
- In Kriminalfilmen ermittelt immer nur die Kriminalpolizei. Was hat denn die Staatsanwaltschaft mit solchen Ermittlungen zu tun?
- In welchen Rollen sind Personen an einem Ermittlungsverfahren beteiligt?
- Was hat es mit dem Satz "Der Staatsanwalt ist der Herr des Ermittlungsverfahrens" auf sich?
- Kann es sein, dass auch einmal ein Staatsanwalt einen Freispruch beantragt?
- Wodurch wird eine Person zum Beschuldigten?
- Wie erfahre ich, ob ich Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren bin?
- Welche Rechte habe ich als Beschuldigter?
- Wer hilft mir, wenn ich Beschuldigter bin?
- Wer bezahlt die Kosten, die durch die Beauftragung eines Verteidigers entstehen?
- Welche Pflichten habe ich als Beschuldigter?
- Wann wird ein Beschuldigter in Untersuchungshaft genommen?
- Wer ordnet Untersuchungshaft an?
- Unter welchen Voraussetzungen kann Untersuchungshaft angeordnet werden?
- Wie wird die Untersuchungshaft vollzogen?
- Kann man sich mit einer Kaution von der Untersuchungshaft "freikaufen" ?
- Wie kann sich der Untersuchungsgefangene gegen die Anordnung der Untersuchungshaft wehren?
- Welche Möglichkeiten der Mitwirkung hat das Opfer einer Straftat?
- Wie kommt es zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens?
- Kann der Verletzte selbst ein gerichtliches Strafverfahren einleiten?
- Kommt es in allen Ermittlungsverfahren zur Anklage vor Gericht?
- Kann der Verletzte neben der Staatsanwaltschaft eine aktive Verfahrensrolle ausüben?
- Welche sonstigen Rechte hat der Verletzte im Strafverfahren?
- Wer ist dafür zuständig, dass gerichtliche Urteile auch ausgeführt werden?
Verantwortlich: Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf, Stand: 2025