Vollstreckungsklausel
Eine Vollstreckungsklausel ist eine amtliche Bescheinigung, die die Vollstreckungsfähigkeit und die Vollstreckungsreife eines Titels bescheinigt. Ohne sie kann die Zwangsvollstreckung grundsätzlich nicht durchgeführt werden.
Eine Vollstreckungsklausel ist eine amtliche Bescheinigung, die die Vollstreckungsfähigkeit und die Vollstreckungsreife eines Titels bescheinigt. Ohne sie kann die Zwangsvollstreckung grundsätzlich nicht durchgeführt werden.