Mitarbeiter/in im Sozialdienst
Bezeichnet in der Beamtenlaufbahn die Besoldungsgruppen A9 bis A13. Voraussetzung für eine Einstellung in den Sozialdienst der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ist ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Sozialarbeit oder Sozialpädagogik an einer Fach- oder Gesamthochschule und die staatliche Anerkennung. In der Justiz kommt ein Einsatz
- im ambulanten Sozialen Dienst (Fachbereich Bewährungshilfe oder Fachbereich Gerichtshilfe)
- im Sozialdienst im Justizvollzug
in Betracht.
Weitere Informationen auf der Website für die Nachwuchsgewinnung.