Glaubhaftmachung

Eine Form der Beweisführung, bei der es ausreichend ist, dass das Gericht von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit einer behaupteten Tatsache ausgeht. Die Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit ist hier, anders als beim Beweis, nicht erforderlich. Mittel der Glaubhaftmachung ist neben den Beweismitteln auch die eidesstattliche Versicherung.