Gerichtskostengesetz (GKG)
Das Gerichtskostengesetz (GKG) regelt die Höhe und Berechnung der für die Tätigkeit des Gerichts anfallenden Gebühren (Gerichtsgebühren) und der gerichtlichen Auslagen. Die Gerichtskosten sind Teil der Kosten des Verfahrens, die von der unterliegenden Partei zu tragen sind.