Einstellungsbescheid
Ein schriftlicher Bescheid der Staatsanwaltschaft an einen Anzeigenden, wenn die Staatsanwaltschaft auf dessen Anzeige hin keine Ermittlungen einleitet oder diese einstellt (§ 171 StPO).
Ein schriftlicher Bescheid der Staatsanwaltschaft an einen Anzeigenden, wenn die Staatsanwaltschaft auf dessen Anzeige hin keine Ermittlungen einleitet oder diese einstellt (§ 171 StPO).