Einsicht in die öffentlichen Register
Die Eintragungen im Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister oder Partnerschaftsregister können von jedermann ohne Nachweis eines berechtigten Interesses eingesehen werden.
Die Einsicht kann - gegen Entgelt – über die Internetseite www.handelsregister.de vorgenommen werden. Darüber hinaus erfolgt die Einsicht - gebührenfrei - bei dem jeweiligen Registergericht.
Weitere Informationen im Bürgerservice.