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Quelle: © panthermedia.net / Marko Volkmar

Zwangsversteigerungstermine im Web

Gesucht und gefunden: einfach Postleitzahl eingeben

Einen besonderen kostenfreien Service bietet die Justiz im Bereich der Zwangsversteigerungen. Hier können Sie sich über Termine im Bereich der Zwangsversteigerung von Immobilien (Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen, etc.) informieren.

 

Wie sämtliche Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht auch das Amtsgericht Steinfurt die amtlichen Bekanntmachungen der Versteigerungstermine nur noch im Internet im Zwangsversteigerungsportal.

Dort können Interessenten in den meisten Fällen Gutachten, Exposees und Fotos einsehen und erhalten für Karten und Luftbilder einen vereinfachten Zugriff auf den Geodatenserver. Ferner können Immobilien aufgrund diverser Kriterien (z.B. Art des Objekts, Lage) gesucht werden.

Hier veröffentlichten wir für Sie als Service einen Schnellzugriff auf bis zu 10 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Steinfurt. Durch Anklicken der Objektart gelangen Sie direkt zu den detaillierten Informationen im Zwangsversteigerungsportal.

Garage, Einfamilienhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster

Steenkamp 14, 48607 Ochtrup, Langenhorst
Verkehrswert: 200.000,00 EUR
Amtsgericht Steinfurt

Garage, Einfamilienhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster

Schützenstraße 59, 48607 Ochtrup
Verkehrswert: 530.000,00 €
Amtsgericht Steinfurt

Kfz-Stellplatz, Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) externer Link, öffnet neues Browserfenster

Meiering 9, 48493 Wettringen
Verkehrswert: 290.0000,00 EUR
Amtsgericht Steinfurt

Garage, Einfamilienhaus, Nebengebäude externer Link, öffnet neues Browserfenster

Am Freibad 1, 48268 Greven
Verkehrswert: 190.000,00 EUR
Amtsgericht Steinfurt

unbebautes Grundstück, Mit Erbbaurecht belastetet Grundstück externer Link, öffnet neues Browserfenster

Dumter Straße 135, 48565 Steinfurt, Borghorst
Verkehrswert: 75.000,00 €
Amtsgericht Steinfurt

Kfz-Stellplatz, Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) externer Link, öffnet neues Browserfenster

Sandweg 96, 48565 Steinfurt, Borghorst
Verkehrswert: 235.000,00 EUR
Amtsgericht Steinfurt

Garage, Doppelhaushälfte externer Link, öffnet neues Browserfenster

Heimstättenweg 16 a, 48268 Greven, Reckenfeld
Verkehrswert: 333.000,00 EUR
Amtsgericht Steinfurt

Kfz-Stellplatz, Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) externer Link, öffnet neues Browserfenster

Paracelsusweg 38, 48565 Steinfurt, Borghorst
Verkehrswert: 240.000,00 EUR
Amtsgericht Steinfurt

Objekt Termin

Das bundesweite Portal für Zwangsversteigerungen (http://www.zvg-portal.de/) externer Link, öffnet neues Browserfenster
Veröffentlichung der Versteigerungstermine und detaillierte Informationen zu den Immobilien


Allgemeine Informationen
In der Zwangsversteigerung geht es um Grundstücke (unbebaut oder bebaut mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern), Gewerbegrundstücke, Eigentumswohnungen oder Teileigentumsrechte (Garagen, Einstellplätze, Ladengeschäfte o.ä.) Sie werden im Rahmen einer Zwangsvollstreckung (z.B. im Auftrag z.B. einer Bank, wenn der Grundstückseigentümer die Raten für seinen Kredit nicht gezahlt hat) versteigert oder z.B. zur Auflösung einer Gemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft, gemeinschaftliches Eigentum von mehreren Personen).
Die Versteigerung findet statt in einer öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.


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Ablauf des Versteigerungstermins 
Nach dem Aufruf und Feststellung der Sache (also um welches Objekt es geht) stellt der Rechtspfleger, der die Sitzung leitet, fest, welche Verfahrensbeteiligten erschienen sind. Danach folgt die Bekanntgabe der erforderlichen Grundstücksnachweisungen und die Feststellung der Versteigerungsbedingungen und des Geringsten Gebots (evtl. bestehen bleibende Rechte sowie das geringste Bargebot).
Sodann folgt die eigentliche Versteigerung mit der Mindestbietzeit von einer halben Stunde, in der Sie Gebote abgeben können. 
Nach dem Schluss der Versteigerung wird mit den Beteiligten über die Erteilung des Zuschlags verhandelt. Ggfs. wird hiernach unmittelbar die Entscheidung über den Zuschlag durch Beschluss des Amtsgerichts verkündet. Das Gericht kann jedoch auch zur Entscheidung über den Zuschlag einen gesonderten Termin anberaumen. 
Mit der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses durch das Gericht wird der Ersteher Eigentümer. Von diesem Zeitpunkt an gehen die Rechte und Pflichten des Eigentümers auf den Ersteher über.