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Üble Nachrede: Anwalt zu Geldstrafe verurteilt


Freitag, 05. Juli 2024 17.41 Uhr


Düsseldorf (dpa/lnw) - Ein Rechtsanwalt hat zwei Richterinnen mit schweren Vorwürfen überzogen. Nun wurde er wegen übler Nachrede verurteilt.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen Rechtsanwalt, der zwei Richterinnen mit schweren Vorwürfen überzogen hatte, wegen übler Nachrede zu 1.600 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Anwalt hatte den Frauen vorgeworfen, sie hätten sich bei Urteilen gegen ihn abgesprochen. Diesen Vorwurf, für den der Jurist keinerlei Belege oder Anhaltspunkte vorgelegt habe, wertete die Amtsrichterin als üble Nachrede. 

Den Vorwurf, die Richterinnen hätten ihn aus feministischen Motiven zu Unrecht verurteilt, sah sie dagegen als Werturteil an und damit gerade noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt. 

In drei Schreiben an das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft hatte der Anwalt den Richterinnen letztlich Rechtsbeugung vorgeworfen. Sie hätten ihn aus «sachfremden und ganz offensichtlich feministischen Motiven» zu Unrecht verurteilt. 

Anlass des Konflikts waren zwei Urteile gegen den Anwalt. Er soll im Mai 2019 auf einer Brücke in Düsseldorf Schießübungen mit einer Schreckschusspistole veranstaltet haben. In erster Instanz wurde von einer Amtsrichterin wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu 9.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Ein halbes Jahr später wurde die Geldstrafe von einer Richterin am Landgericht in der Berufung auf 7.000 Euro abgesenkt - jetzt nur noch wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe. Nach Ansicht der Staatsanwältin hat der Anwalt die Richterinnen verleumdet und falsch beschuldigt. Sie hatte 7.200 Euro Geldstrafe gefordert. Der Verteidiger des Anwalts hatte einen Freispruch gefordert.